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Domkapitel

Portraitaufnahme von Msgr. Mag. Dr. Ernst Pucher

Msgr. Mag. Dr. Ernst Pucher

Dompropst / Offizial

Portraitaufnahme von Univ. Prof. Dr. Rudolf Prokschi

Univ. Prof. Dr. Rudolf Prokschi

Domdekan

Portraitaufnahme von Msgr. DDr. Michael Landau

Msgr. DDr. Michael Landau

Domkustos / Caritaspräsident

Portraitaufnahme von Kanonikus Msgr. Mag. Franz Schuster

Kanonikus Msgr. Mag. Franz Schuster

Domkapitular

Portraitaufnahme von Kanonikus Toni Faber

Kanonikus Toni Faber

Dompfarrer

Portraitaufnahme von Mag. Dr. Franz Scharl

Mag. Dr. Franz Scharl

Weihbischof

Portraitaufnahme von Dipl. Ing. Mag. Stephan Turnovszky

Dipl. Ing. Mag. Stephan Turnovszky

Weihbischof

Portraitaufnahme von Mag. Dr. Gerald Gruber

Mag. Dr. Gerald Gruber

Ordinariatskanzler

Portraitaufnahme von Liz. Dr. Nikolaus Krasa

Liz. Dr. Nikolaus Krasa

Generalvikar

Portraitaufnahme von Dr. Richard Tatzreiter

Dr. Richard Tatzreiter

Regens des Wiener Priesterseminars

Portraitaufnahme von DDr. Peter Schipka

DDr. Peter Schipka

Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz

Portraitaufnahme von Dr. Markus Beranek

Dr. Markus Beranek

Pastoralamtsleiter

Geschichte des Domkapitels

Einleitung

Das Domkapitel ist eine Körperschaft von Geistlichen höheren Ranges an einer Kathedralkirche, eine Gebetsgemeinschaft zur höheren Ehre Gottes, bestimmt zur Abhaltung feierlicher Gottesdienste, zur Unterstützung des Bischofs als sein Senat und Rat. Dieses uralte Rechtsinstitut verkörpert seinem Wesen nach die Sorge der Kirche für den Kult, entlastet die bischöfliche Verwaltung und bildet gewissermaßen ein „Gegengewicht" zur bischöflichen Regierungsgewalt.

Geschichte

Domkapitel entstanden bereits im frühen 9. Jahrhundert. Sie unterstanden im Regelfall nicht der jeweiligen weltlichen Herrschaft entsprechend dem Ort ihres Sitzes. Zu den Aufgaben eines Domkapitels gehörten die Beratung und Unterstützung des Bischofs. Im Verlauf des 12. Jahrhunderts formierten sie sich zu Wahlkollegien des Diözesanbischofs, allerdings ging dieses Recht bald wieder zugunsten eines Vorschlagsrechts verloren. Mit dem Konzil von Trient wurde beschlossen, dass zumindest die Hälfte der Kapitulare Priester sein sollten. Seit dem 19. Jahrhundert wurden die Rechte der Domkapitel mittels Konkordaten neu festgelegt, wonach nunmehr alle Mitglieder einen geistlichen Stand innehaben. Der Name „Domkapitular" stammt ursprünglich von dem kapitelweisen Vorlesen aus dem Regelbuch.

Würdenträger

Man unterschied verschiedene Dignitäten: den Propst als obersten Leiter des Kapitels; den Dekan mit der Zuständigkeit für Disziplin, Vermögensverwaltung und Gottesdienst; den Kustos, betraut mit der Sorge um den Gottesdienst, den Domschatz und die Reliquien; den Kantor, verantwortlich für Liturgie und Chorgesang, sowie den Scholaster, der mit der Aufsicht über die Dom- und Stiftsschulen betraut war. Im Falle des Domkapitels der Metropolitankirche St. Stephan existieren heute nur mehr die drei erstgenannten Titulare, wobei in Wien das spezifikum besteht, dass der Domdekan als Leiter dem Kapitel vorsteht.

Gründung

Herzog Rudolf IV. wandte sich nach dem Tode seines Vaters Albrecht II. im Jahr 1358 an den Papst mit der Bitte, an der von ihm in der Burg gegründeten Kapelle ein Kollegiatstift errichten zu dürfen. Innozenz VI. bewilligte dieses Vorhaben. In weiterer Folge trachtete der Herzog danach, diese Kollegiatkapitel auf die Stephanskirche übertragen zu lassen, um den Passauer Einfluss auf die geplante fürstliche Landeskirche auszuschalten. Mit der am 16. März 1365 erfolgten Errichtung eines vom Bischof unabhängigen Kollegiatkapitels an der Stephanskirche gelang Herzog Rudolf IV. eine wichtige Voraussetzung für die Erhebung der Stephanskirche zur Kathedrale. So beurkundeten schließlich drei päpstliche Kommissare die von ihnen an diesem Tag kraft päpstlicher Autorität vorgenommene Erhebung St. Stephans zur Kollegiatkirche, sowie die Errichtung des Kollegiatkapitels selbst, welches in ungebrochener Folge als Dom- und (ab 1722) Metropolitankapitel bis auf den heutigen Tag besteht.

Rechte und Pflichten

Der Herzog übergab mit dem ersten Stiftsbrief die Dotation, mit dem zweiten, dem „großen Stiftsbrief“, regelte er bis ins Kleinste Leben, Rechte und Pflichten der Kanoniker. Sitz des Kapitels wurde die ganze Stephanskirche, die Westempore bestimmte der Herzog zum Kapitelhaus. Der Mittelchor war der Ort des gemeinsamen Gebetes. Hier stand auch der Stuhl des Propstes. Eine besondere Auszeichnung stellte das Privileg der vollen Pontifikalien für den Propst dar. Diese Verleihung des Fürstenranges an den Propst sollten sowohl die herzoglichen Machtbefugnisse als auch dessen hohe Stellung unter Beweis stellen. So hatte Herzog Rudolf IV. zwar keinen Bischof nach Wien gebracht, dafür aber immerhin eine stattliche Zahl höherer Geistlichkeit mit einem Propst an der Spitze.

Vom Kollegiat- zum Domkapitel

Doch erst hundert Jahre später, im Jahr 1469, erreichte Kaiser Friedrich III. anlässlich einer Wallfahrt nach Rom bei Papst Paul II. die Zustimmung zur Gründung zweier kleiner Bischofssitze in Wien und Wiener Neustadt. Kraft der Bulle „In supremae dignitatis specula“ vom 18. Jänner 1469 wurde das Bistum Wien kanonisch errichtet. Die feierliche Verkündigung erfolgte allerdings erst am 17. September 1480. Damit wurde die Stephanskirche zum Dom und ihr Kapitel zum Domkapitel.

Metropolitankapitel

1722 wurde Wien zur Erzdiözese und der Wiener Erzbischof zum Vorsteher der Kirchenprovinz Wien, der neben Wien die Diözesen St. Pölten, Linz, ehemals Wr. Neustadt und zuletzt auch Eisenstadt angehören. Damit wurde das Domkapitel zum Metropolitankapitel. Jenes wurde im Jahre 1729 auch formell dem Wiener Erzbischof unterstellt, hat aber bis zum heutigen Tag die oberste Entscheidungsgewalt über den Stephansdom. Vor wichtigen Entscheidungen betreffend die Erzdiözese Wien muss der Erzbischof nach wie vor die Meinung des Domkapitels einholen.

Gegenwart

Heute umfasst das Domkapitel zu St. Stephan zwölf vom Erzbischof ernannte Mitglieder (Kapitulare). Das Kapitel wählt aus seinen Mitgliedern jeweils für fünf Jahre den Domdekan, der das Kapitel leitet und nach außen vertritt sowie den Domkustos, der als oberster Kirchenverwalter fungiert. Traditionellen Ehrenvorsitz bei den Mess- und anderen liturgischen Feiern hat der Dompropst als höchster Dignitar.

Derzeitiger Dompropst und Domkustos ist der Apostolische Protonotar Msgr. Mag. Dr. Ernst Pucher, der Leiter des Diözesangerichtes, Domdekan ist Univ. Prof. Dr. Rudolf Prokschi.

Dem Domkapitel gehören neben den amtierenden Weihbischöfen Exzellenz Dr. Franz Scharl und Exzellenz DI Mag. Stephan Turnovsky, auch Generalvikar Dr. Nikolaus Krasa, Caritaspräsident Prof. Msgr. DDr. Michael Landau, Dompfarrer Toni Faber, Msgr. Mag. Franz Schuster, Ordinariatskanzler Msgr. Dr. Walter Mick, Regens Dr. Richard Tatzreiter und DDr. Peter Schipka, Generalsekretär der österreichischen Bischofskonferenz, an.